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   FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9084/21   

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https://dejure.org/2022,42253
FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9084/21 (https://dejure.org/2022,42253)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2022 - 9 K 9084/21 (https://dejure.org/2022,42253)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 9 K 9084/21 (https://dejure.org/2022,42253)
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Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einheitlicher Sachverhalt im Sinne des § 1 Abs. 2 StAuskV und damit nur eine Gebühr gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 AO, wenn eine verbindliche Auskunft im Rahmen von mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahmen eines Konzerns zur Herstellung einer einheitlichen Beteiligungsstruktur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Münster, 08.02.2023 - 6 K 1330/20

    Erteilung acht inhaltsgleicher verbindlicher Auskünfte bezüglich mehrstufiger

    Demgemäß werden hierdurch grundsätzlich mehrere Gebühren ausgelöst (vgl. FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.06.2022 - 9 K 9084/21, juris, Rev. anhängig unter II R 39/22).

    Dabei nimmt der Gebührentatbestand die verfahrensrechtliche Selbständigkeit der Besteuerung verschiedener Steuerpflichtiger im Hinblick auf die Steuerfestsetzung und das hieraus für jeden Adressaten einer solchen Festsetzung resultierende Erfordernis, für sich eine Auskunft zu erwirken, um eine Bindungswirkung herbeizuführen, auf, indem gegenüber jedem Antragsteller eine Gebühr festzusetzen ist, die sich in erster Linie nach dem Wert der Auskunft für den individuellen Antragsteller bemisst (vgl. BFH-Urteil vom 09.03.2016 - I R 66/14, BFHE 253, 199, BStBl II 2016, 706; FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.06.2022 - 9 K 9084/21, juris).

    Denn der Beklagte hat sich mit ein und derselben verbindlichen Feststellung in gleicher Art und Weise übereinstimmend gegenüber allen Antragstellern und Antragstellerinnen selbst gebunden (vgl. hierzu auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2022 - 9 K 9084/21, juris, Rev. anhängig unter II R 39/22).

    Denn es lag bezogen auf jeden Antragsteller nur ein auf ein mehrstufiges Umwandlungsvorhaben gerichteter Antrag (und nicht sechs Anträge) auf verbindliche Auskunft vor (so etwa im Fall des FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2022 - 9 K 9084/21, juris, Rev. anhängig unter II R 39/22).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9086/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
    Anteilstausch aller Anteile an der A... GmbH gegen die Anteile an der D... GmbH (Schritt 3): Gegenüber der D... GmbH, der A... GmbH, der B... GmbH und C... (Az. beim Finanzgericht: 9 K 9084/21).

    Schon deshalb waren die drei in den hier zusammenhängenden Verfahren 9 K 9084/21, 9 K 9085/21 und 9 K 9086/21 angefochtenen Bescheide aufzuheben, da danach mehrere der Auskunftsantragsteller zweifach oder gar dreifach in Anspruch genommen worden wären.

    Gleiches gilt für die in den beiden weiteren Verfahren 9 K 9084/21 und 9 K 9085/21 angefochtenen Gebührenbescheide.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - 9 K 9085/21 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu

    Anteilstausch aller Anteile an der C... GmbH gegen die Anteile an der F... GmbH (Schritt 3): Gegenüber der F... GmbH, der C... GmbH, der D... GmbH und E... (Az. beim Finanzgericht: 9 K 9084/21).

    Schon deshalb waren die drei in den hier zusammenhängenden Verfahren 9 K 9084/21, 9 K 9085/21 und 9 K 9086/21 angefochtenen Bescheide aufzuheben, da danach mehrere der Auskunftsantragsteller zweifach oder gar dreifach in Anspruch genommen worden wären.

    Gleiches gilt für die in den beiden weiteren Verfahren 9 K 9084/21 und 9 K 9086/21 angefochtenen Gebührenbescheide.

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